Pflichtangaben im Übergabeprotokoll
Datum & Uhrzeit, Ort, exakter Kilometerstand, Tankfüllstand, Anzahl Schlüssel, übergebene Dokumente (Fahrzeugschein, ‑brief, Serviceheft, HU-Bericht), sichtbare Schäden und Beifügung Fotos.
Schäden präzise dokumentieren
Position am Fahrzeug (z. B. „linke vordere Tür, ca. 30 cm langer Kratzer“), Größe in cm und Foto. Vage Beschreibungen werden im Streitfall zu Lasten des Verkäufers ausgelegt.
Unterschriften & Beweiskraft
Beide Parteien unterschreiben und erhalten ein Exemplar. Das Protokoll wird üblicherweise als Anlage zum Kaufvertrag geführt und ist im Streit voll beweispflichtig.
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