Finanzierung – Eigentumsvorbehalt
Bei Bankfinanzierung ist die Bank Eigentümer (Sicherungsübereignung). Verkauf nur mit Zustimmung der Bank und nach Ablöse des Restbetrags.
Leasing – kein Eigentum
Das Fahrzeug bleibt Eigentum der Leasinggesellschaft. Verkauf nur als „Übernahme“ durch einen Dritten möglich – mit Zustimmung des Leasinggebers.
Vorzeitige Ablöse
Banken berechnen meist 0,5–2 % Vorfälligkeitsentschädigung. Leasingverträge sind in der Regel teurer aufzulösen – oft ist die Übernahme durch einen Dritten der bessere Weg.
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