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Ratgeber

Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf – so geht es rechtssicher

Privatverkäufer haften gesetzlich zwei Jahre für Sachmängel – wenn sie nicht wirksam ausschließen. Die meisten Word-Vorlagen tun das nicht korrekt: Standardklauseln wie „gekauft wie gesehen“ reichen nicht aus. So formulierst du es richtig.

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Warum „gekauft wie gesehen“ alleine nicht reicht

Diese Formel erfasst nur offensichtliche Mängel. Versteckte Mängel (z. B. defekte Lichtmaschine) bleiben ohne klaren Vollausschluss zwei Jahre lang haftungsrelevant.

Die juristisch geprüfte Standardklausel

„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeder Sachmangelhaftung. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie für arglistig verschwiegene Mängel und übernommene Garantien.“

Was du nicht ausschließen kannst

Arglist (bewusstes Verschweigen bekannter Mängel), zugesicherte Eigenschaften (z. B. „unfallfrei“) und Garantien. Ehrlichkeit im Inserat schützt dich besser als jede Klausel.

Das spricht für Nexcardeal

  • Rechtssicher für Privat & Gewerbe
  • KI-Plausibilitätsprüfung
  • DSGVO-konform, EU-gehostet
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Häufige Fragen