Was in die Probefahrt-Vereinbarung gehört
Name, Adresse, Führerscheinnummer und -klasse, Personalausweisnummer, Versicherungsbestätigung, Strecke/Dauer, Übergabe-Kilometerstand und Haftungsregelung für Schäden und Selbstbeteiligung.
Versicherung & Haftung
Die Probefahrt-Versicherung gilt nur bei berechtigter Nutzung. Bei Diebstahl, Unfallflucht oder Alkohol greift sie nicht – dann haftet der Probefahrer mit dem privaten Vermögen. Klausel im Vertrag macht das klar.
Selbstbeteiligung sinnvoll festsetzen
Üblich sind 500–1.500 € Selbstbeteiligung bei Schäden während der Probefahrt. Höhere Werte halten Spaßfahrer ab, ohne ernsthafte Interessenten abzuschrecken.
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