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Ratgeber

Kfz-Kaufvertrag Österreich – rechtssicher nach ABGB

In Österreich gelten beim Autoverkauf eigene Spielregeln: Pickerl-Status, Typenschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II und – beim Import – die NoVA (Normverbrauchsabgabe). Nexcardeal liefert einen rechtssicheren Vertrag nach ABGB inklusive aller AT-spezifischen Felder.

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Pickerl & Typenschein im Vertrag

Das §57a-Gutachten (Pickerl) und der gültige Typenschein sind die wichtigsten Unterlagen beim Privatverkauf in Österreich. Im Vertrag wird das Pickerl-Datum, die Begutachtungsplakette und die Fahrgestellnummer (FIN) festgehalten – Käufer und Verkäufer sind so eindeutig abgesichert.

Gewährleistung nach ABGB §928 ff.

In Österreich beträgt die gesetzliche Gewährleistung bei beweglichen Sachen 2 Jahre. Privatpersonen können sie wirksam ausschließen – die Klausel muss aber sauber formuliert sein. Nexcardeal generiert die korrekte Ausschlussformel automatisch und unterscheidet zwischen Privatperson und Unternehmer.

NoVA, Ummeldung & Abmeldung

Beim Import zahlt der Käufer die Normverbrauchsabgabe (NoVA) – beim reinen Inlands-Privatverkauf entfällt sie. Die Ummeldung erfolgt bei der Zulassungsstelle oder online via Finanz-Online. Mit Übergabeprotokoll und Abmeldebestätigung dokumentierst du den Übergang lückenlos.

Das spricht für Nexcardeal

  • Rechtssicher für Privat & Gewerbe
  • KI-Plausibilitätsprüfung
  • DSGVO-konform, EU-gehostet
  • PDF + Sammeldokument inklusive

Häufige Fragen