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Ratgeber

Auto vom Händler kaufen – Rechte, Pflichten & Checkliste

Beim Händlerkauf hast du als Verbraucher mehr Rechte als beim Privatkauf – aber auch hier lauern Stolperfallen. Diese Anleitung zeigt, was im Vertrag stehen muss, wann das Widerrufsrecht greift und wie du den besten Preis verhandelst.

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Gesetzliche Gewährleistung 12 Monate

Bei Gebrauchtwagen vom Händler greift mindestens 12 Monate Sachmangelhaftung. Eine Verkürzung darunter ist unwirksam, ein Ausschluss komplett unzulässig. In den ersten 12 Monaten wird vermutet, dass ein Mangel schon bei Übergabe bestand.

Garantie vs. Gewährleistung

Die Garantie ist freiwillig und beschränkt sich oft auf bestimmte Bauteile. Sie kommt zur gesetzlichen Gewährleistung hinzu – sie ersetzt sie nicht. Lies die Garantiebedingungen vor Unterschrift.

Widerrufsrecht beim Fernabsatz

Wenn du den Wagen online oder telefonisch kaufst, ohne ihn vorher im Autohaus zu besichtigen, hast du 14 Tage Widerrufsrecht. Bei klassischem Kauf im Autohaus gibt es kein Widerrufsrecht.

Verhandeln & Inzahlungnahme

Listenpreis ist Verhandlungsbasis. Realistisch sind 5–10 % Rabatt bei Tageszulassungen, 3–6 % bei jungen Gebrauchten. Inzahlungnahme ist meist 8–12 % unter Privatmarktwert – Privatverkauf bringt mehr.

Das spricht für Nexcardeal

  • Rechtssicher für Privat & Gewerbe
  • KI-Plausibilitätsprüfung
  • DSGVO-konform, EU-gehostet
  • PDF + Sammeldokument inklusive

Häufige Fragen