1. Unwirksamer Gewährleistungsausschluss
'Gekauft wie gesehen' allein reicht nicht. Der Ausschluss muss als eigene Klausel formuliert und unterschrieben sein – sonst gilt die volle gesetzliche Sachmangelhaftung.
2. FIN nicht oder falsch eingetragen
Die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist Pflichtangabe. Fehlt sie, ist der Vertrag im Streitfall schwer durchsetzbar.
3. Mängel zu vage beschrieben
'Leichter Kratzer' reicht nicht. Position, Größe in cm, Foto – sonst gilt der Mangel als nicht offengelegt und der Ausschluss greift nicht.
4. Kilometerstand ohne Klausel
Immer 'Tachostand laut Verkäufer, keine Garantie für Richtigkeit' ergänzen. Ohne diese Klausel haftet der Verkäufer für die Richtigkeit des Tachostands.
5. Keine Klausel zur Zahlung
Wer wann was zahlt, wann der Eigentumsübergang erfolgt – fehlt oft. Bei Anzahlung muss der Eigentumsvorbehalt klar geregelt sein.
6. Keine Übergabe dokumentiert
Datum, Uhrzeit, Ort, Kilometerstand, übergebene Schlüssel und Dokumente – fehlen sie, wird im Streit alles bestritten.
7. Keine zweite Unterschrift / kein zweiter Vertrag
Beide Parteien unterschreiben, jede Partei behält ein Original. Nexcardeal generiert automatisch zwei identische PDFs mit digitaler Signatur.
Das spricht für Nexcardeal
- Rechtssicher für Privat & Gewerbe
- KI-Plausibilitätsprüfung
- DSGVO-konform, EU-gehostet
- PDF + Sammeldokument inklusive
