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Ratgeber

Kfz-Kaufvertrag – die 7 häufigsten Fehler vermeiden

Über 30 % aller Streitigkeiten nach einem Autoverkauf gehen auf vermeidbare Vertragsfehler zurück. Diese Liste zeigt die sieben häufigsten Fallen – und wie du sie umgehst.

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1. Unwirksamer Gewährleistungsausschluss

'Gekauft wie gesehen' allein reicht nicht. Der Ausschluss muss als eigene Klausel formuliert und unterschrieben sein – sonst gilt die volle gesetzliche Sachmangelhaftung.

2. FIN nicht oder falsch eingetragen

Die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist Pflichtangabe. Fehlt sie, ist der Vertrag im Streitfall schwer durchsetzbar.

3. Mängel zu vage beschrieben

'Leichter Kratzer' reicht nicht. Position, Größe in cm, Foto – sonst gilt der Mangel als nicht offengelegt und der Ausschluss greift nicht.

4. Kilometerstand ohne Klausel

Immer 'Tachostand laut Verkäufer, keine Garantie für Richtigkeit' ergänzen. Ohne diese Klausel haftet der Verkäufer für die Richtigkeit des Tachostands.

5. Keine Klausel zur Zahlung

Wer wann was zahlt, wann der Eigentumsübergang erfolgt – fehlt oft. Bei Anzahlung muss der Eigentumsvorbehalt klar geregelt sein.

6. Keine Übergabe dokumentiert

Datum, Uhrzeit, Ort, Kilometerstand, übergebene Schlüssel und Dokumente – fehlen sie, wird im Streit alles bestritten.

7. Keine zweite Unterschrift / kein zweiter Vertrag

Beide Parteien unterschreiben, jede Partei behält ein Original. Nexcardeal generiert automatisch zwei identische PDFs mit digitaler Signatur.

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Häufige Fragen