Restwert verhandeln
Wenn der vertragliche Restwert über dem Marktwert liegt, ist Verhandlungsspielraum gegeben. Schwacke- oder DAT-Wert als Argumentation nutzen.
Schadenkatalog des Leasinggebers
Vor Übernahme den offiziellen Schadenkatalog (z. B. „Faire, marktgerechte Bewertung“ des VMF) anwenden. Mängel klassifizieren in akzeptabel, kostenpflichtig, ablösewert.
Vertraglich auf den Leasingnehmer umschreiben
Zwei Verträge nötig: Kaufvertrag Leasinggeber ↔ Privatperson und ggf. Aufhebungsvereinbarung mit dem ursprünglichen Leasingnehmer.
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