Seit September 2023 läuft die i-Kfz-Reform in Stufe 4: Halterwechsel, Neuzulassung, Ummeldung und Abmeldung sind komplett digital möglich – ohne Termin bei der Zulassungsstelle und ohne persönliches Erscheinen. Das spart pro Vorgang im Schnitt 2 Stunden Wartezeit und 1–2 Wege quer durch die Stadt.

Was du brauchst

  • Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID) oder eID-Karte für EU-Bürger
  • AusweisApp auf Smartphone oder PC (NFC-fähig)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdecktem Sicherheitscode (silberne Folie wegrubbeln)
  • Aktuelle elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer, 7-stellig)
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Bei Wunschkennzeichen: vorab online reservieren (5–13 € extra)

So läuft die Online-Ummeldung Schritt für Schritt ab

  1. Portal deiner Zulassungsstelle aufrufen (oder zentral via i-kfz.de)
  2. Identifizierung per eID und PIN
  3. Fahrzeugdaten eingeben (HSN/TSN/VIN), eVB-Nummer einreichen
  4. Wunschkennzeichen wählen (falls reserviert)
  5. Gebühr per ePayment zahlen
  6. Zulassungsbescheid und Plakettenmarken kommen per Post (1–3 Werktage)

Kosten in der Übersicht (2026)

  • Halterwechsel innerhalb desselben Kreises: ca. 13 €
  • Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel: ca. 28 €
  • Komplette Neuzulassung: ca. 30 €
  • Wunschkennzeichen-Reservierung: 5–13 €
  • Wunschkennzeichen mit Sonderwunsch: bis 30 €
  • Saisonkennzeichen: + 5–10 €
  • Neue Plaketten: ~5 €

Im Vergleich: Vor-Ort-Ummeldung kostet meist 26–40 €.

Vorteile gegenüber dem Termin vor Ort

  • Kein Termin, keine Wartezeit
  • 24/7 erledigt, auch am Wochenende und Feiertag
  • Sofortige Zulassung nach Zahlungseingang
  • Kennzeichen werden vom örtlichen Schilderdienst zugestellt
  • Bestätigung sofort als PDF, gültig bis das Original eintrifft

Was geht (noch) nicht digital?

  • Saisonkennzeichen mit individuellem Sonderwunsch
  • H-Kennzeichen für Oldtimer mit erforderlichem § 23-Gutachten
  • Firmenfahrzeuge mit komplexer Halterstruktur (mehrere Geschäftsführer)
  • Fahrzeuge aus dem Ausland ohne deutsche Zulassungshistorie
  • Diplomatenkennzeichen

Häufige Fragen

Wie lange darf ich nach dem Kauf mit dem alten Kennzeichen fahren? Bis zur Ummeldung – diese muss „unverzüglich" erfolgen. In der Praxis akzeptieren Versicherungen und Behörden meist bis zu 7 Tage.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung verschleppe? Bußgeld bis 80 €, im Schadensfall droht zudem ein Versicherungsproblem („vorvertragliche Anzeigepflicht").

Muss der Verkäufer auch etwas tun? Ja – er sollte eine Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle abgeben (digital möglich), sonst läuft Kfz-Steuer weiter auf ihn.

Mit Nexcardeal erhältst du nach Vertragsabschluss automatisch eine vorbereitete Veräußerungsanzeige – einfach per i-Kfz hochladen.