Seit September 2023 läuft die i-Kfz-Reform in Stufe 4: Halterwechsel, Neuzulassung, Ummeldung und Abmeldung sind komplett digital möglich – ohne Termin bei der Zulassungsstelle und ohne persönliches Erscheinen. Das spart pro Vorgang im Schnitt 2 Stunden Wartezeit und 1–2 Wege quer durch die Stadt.
Was du brauchst
- Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID) oder eID-Karte für EU-Bürger
- AusweisApp auf Smartphone oder PC (NFC-fähig)
- Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdecktem Sicherheitscode (silberne Folie wegrubbeln)
- Aktuelle elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer, 7-stellig)
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Bei Wunschkennzeichen: vorab online reservieren (5–13 € extra)
So läuft die Online-Ummeldung Schritt für Schritt ab
- Portal deiner Zulassungsstelle aufrufen (oder zentral via i-kfz.de)
- Identifizierung per eID und PIN
- Fahrzeugdaten eingeben (HSN/TSN/VIN), eVB-Nummer einreichen
- Wunschkennzeichen wählen (falls reserviert)
- Gebühr per ePayment zahlen
- Zulassungsbescheid und Plakettenmarken kommen per Post (1–3 Werktage)
Kosten in der Übersicht (2026)
- Halterwechsel innerhalb desselben Kreises: ca. 13 €
- Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel: ca. 28 €
- Komplette Neuzulassung: ca. 30 €
- Wunschkennzeichen-Reservierung: 5–13 €
- Wunschkennzeichen mit Sonderwunsch: bis 30 €
- Saisonkennzeichen: + 5–10 €
- Neue Plaketten: ~5 €
Im Vergleich: Vor-Ort-Ummeldung kostet meist 26–40 €.
Vorteile gegenüber dem Termin vor Ort
- Kein Termin, keine Wartezeit
- 24/7 erledigt, auch am Wochenende und Feiertag
- Sofortige Zulassung nach Zahlungseingang
- Kennzeichen werden vom örtlichen Schilderdienst zugestellt
- Bestätigung sofort als PDF, gültig bis das Original eintrifft
Was geht (noch) nicht digital?
- Saisonkennzeichen mit individuellem Sonderwunsch
- H-Kennzeichen für Oldtimer mit erforderlichem § 23-Gutachten
- Firmenfahrzeuge mit komplexer Halterstruktur (mehrere Geschäftsführer)
- Fahrzeuge aus dem Ausland ohne deutsche Zulassungshistorie
- Diplomatenkennzeichen
Häufige Fragen
Wie lange darf ich nach dem Kauf mit dem alten Kennzeichen fahren? Bis zur Ummeldung – diese muss „unverzüglich" erfolgen. In der Praxis akzeptieren Versicherungen und Behörden meist bis zu 7 Tage.
Was passiert, wenn ich die Ummeldung verschleppe? Bußgeld bis 80 €, im Schadensfall droht zudem ein Versicherungsproblem („vorvertragliche Anzeigepflicht").
Muss der Verkäufer auch etwas tun? Ja – er sollte eine Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle abgeben (digital möglich), sonst läuft Kfz-Steuer weiter auf ihn.
Mit Nexcardeal erhältst du nach Vertragsabschluss automatisch eine vorbereitete Veräußerungsanzeige – einfach per i-Kfz hochladen.

