Fahrzeugbrief verloren – das musst du jetzt tun
Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kannst du dein Auto weder verkaufen noch ummelden. So gehst du Schritt für Schritt vor.
Bei Verlust des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) musst du bei der zuständigen Zulassungsstelle einen Antrag auf Ersatzausfertigung stellen. Ohne dieses Dokument kannst du das Fahrzeug weder verkaufen noch ummelden.
Das brauchst du
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Eidesstattliche Versicherung des Verlusts
- ggf. polizeiliche Verlustanzeige (bei Diebstahl)
- Gebühr ca. 60–80 €
So läuft das Aufgebotsverfahren ab
Die Zulassungsstelle leitet ein sechswöchiges Aufgebotsverfahren ein – Ziel ist es, den ursprünglichen Brief für ungültig zu erklären. Während dieser Zeit kann das Fahrzeug nicht verkauft oder ummeldet werden. Im Bundesanzeiger wird eine öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht.
Nach den 6 Wochen
Nach Fristablauf erhältst du eine Ersatzausfertigung mit dem Hinweis "Zweitschrift". Diese ist rechtlich gleichwertig, mindert aber bei vielen Käufern den Wiederverkaufswert geringfügig.
Tipp
Bewahre eine digitale Kopie deines Fahrzeugbriefs sicher auf (z. B. in einem Passwortmanager). So hast du im Verlustfall sofort alle Daten zur Hand.
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