Wer im DACH-Raum mit Fahrzeugen handelt, kommt um drei Rechtssysteme nicht herum: BGB (Deutschland), ABGB (Österreich) und OR (Schweiz). Dieser Vergleich zeigt, was identisch ist – und wo es kracht.
Gewährleistung im Vergleich
| Land | Gesetz | Privatperson | Frist | |------|--------|--------------|-------| | DE | BGB §§434, 437 | Ausschluss möglich | 2 Jahre (verkürzbar) | | AT | ABGB §928 ff. | Ausschluss möglich | 2 Jahre | | CH | OR Art. 197 ff. | Ausschluss möglich | 2 Jahre (1 J. b. Gebrauchtwagen) |
Gemeinsam: arglistig verschwiegene Mängel heilen jeden Ausschluss aus.
Pflichtangaben
Identisch in allen drei Ländern: - Vollständige Personendaten beider Parteien - Fahrzeugidentifikation (FIN/VIN) - Marke, Modell, Erstzulassung, Kilometerstand - Kaufpreis und Zahlungsmodus - Übergabezeitpunkt - Unterschriften mit Datum
Länderspezifisch: - DE: HSN/TSN, Anzahl Vorbesitzer, letzte HU - AT: Pickerl-Datum, Typenscheinnummer - CH: Stammnummer, MFK-Datum, Kontrollschild
Sprache & Schrift
Deutsch ist Amtssprache in DE, AT, CH (teilweise). Für maximale Reichweite empfehlen sich Verträge zusätzlich auf: - Englisch (Export weltweit) - Französisch (Romandie, Frankreich, Belgien) - Italienisch (Tessin, Italien) - Türkisch / Polnisch (Export Osteuropa)
Steuerliche Stolperfallen
- Privatverkauf: in allen drei Ländern grundsätzlich umsatzsteuerfrei
- Gewerbeverkauf: Differenzbesteuerung (DE/AT) oder MWST-Ausweis (CH)
- Import: NoVA (AT), 4% MWST (CH bei Import aus EU), Differenzbesteuerung (DE)
Vertrag in einem Tool
Statt drei Vorlagen herunterzuladen, generiert Nexcardeal den korrekten Vertrag automatisch – basierend auf dem gewählten Land. Pickerl in Wien, MFK in Zürich, HU in München: ein Wizard, drei Rechtsräume, ein revisionssicheres PDF.
