Gewerblicher Autohandel: Diese 8 Pflichten musst du kennen
Vom Sachmangelhaftungsgesetz bis zur GwG-Pflicht – worauf gewerbliche Händler 2026 unbedingt achten müssen.
Wer mehr als 3 Autos pro Jahr verkauft, gilt in Deutschland schnell als gewerblicher Händler – mit entsprechenden rechtlichen Pflichten. Wir zeigen die wichtigsten.
1. Gewerbeanmeldung
Sobald die Verkaufsabsicht überwiegt, ist eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt erforderlich (ca. 30 €). Spätestens ab dem 4. Verkauf pro Jahr wird das Finanzamt aufmerksam.
2. Sachmangelhaftung
Gegenüber Verbrauchern (B2C) kann die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen, aber auf 1 Jahr verkürzt werden (§ 476 BGB). Erst nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand.
3. Geldwäschegesetz (GwG)
Bargeldannahme über 10.000 € muss seit 2020 dokumentiert und an die FIU gemeldet werden. Ab 2027 sinkt die Schwelle auf 3.000 €. Ein Risikomanagement-System wird Pflicht.
4. Steuern
- Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) für Gebrauchtwagen
- Aufzeichnungspflicht für jedes Fahrzeug einzeln
- IHK-Pflichtmitgliedschaft
5. Datenschutz (DSGVO)
Datenschutzerklärung auf der Website, Auftragsverarbeitungsverträge mit Tools wie Nexcardeal, Löschkonzept für Kundendaten.
6. Garantie & Gewährleistung
Nicht verwechseln: Gewährleistung ist gesetzlich, Garantie freiwillig. Wenn du Garantie anbietest, gelten die Bedingungen verbindlich.
7. Werbung & Preisangaben
Pflichtangaben in Inseraten: Verbrauch, CO₂-Emissionen, ggf. Energieeffizienzklasse (Pkw-EnVKV).
8. Dokumentationspflicht
Alle Kaufverträge, Fahrzeugdokumente und Zahlungsbelege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO).
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