Auto verkaufen in der Schweiz ist erfreulich pragmatisch – aber drei Eigenheiten solltest du kennen: die MFK (Motorfahrzeugkontrolle), den Fahrzeugausweis und das Obligationenrecht (OR), das die Gewährleistung regelt.
MFK – das Schweizer Pickerl
Die MFK ist die periodische Fahrzeugprüfung. Erstprüfung nach 4 Jahren, danach alle 3 bzw. 2 Jahre. Beim Verkauf üblich: - Mit aktueller MFK verkaufen – höherer Preis, weniger Diskussion - 'Ab Platz' verkaufen – ohne MFK, niedriger Preis, Klausel im Vertrag
Die Stammnummer, das letzte MFK-Datum und der Standort des Strassenverkehrsamts gehören in jeden Vertrag.
Fahrzeugausweis & Kontrollschild
Der Fahrzeugausweis ist das Schweizer Pendant zum deutschen Fahrzeugschein. Er bleibt beim Halter und wird bei der Abmeldung beim Strassenverkehrsamt hinterlegt. Das Kontrollschild geht meist mit dem Halter (nicht dem Fahrzeug).
Gewährleistung nach OR
Das Obligationenrecht (Art. 197 ff. OR) regelt die Sachgewährleistung. Privatverkäufer dürfen sie ausschliessen – die übliche Formulierung lautet 'Kauf ab Platz, ohne Garantie und ohne Gewährleistung'. Wirksam ist sie nur, wenn keine Mängel arglistig verschwiegen wurden.
Kantonale Unterschiede
Jeder Kanton hat sein eigenes Strassenverkehrsamt mit eigenen Formularen und teils unterschiedlichen Gebühren (ZH, BE, VD, GE besonders aktiv). Wir verlinken im Wizard direkt zur passenden Behörde nach Postleitzahl.
Mehrsprachiger Vertrag
In der Romandie (Genf, Lausanne, Neuenburg) und im Tessin (Lugano, Bellinzona) ist ein zweisprachiger Vertrag ein klares Vertrauenssignal. Nexcardeal liefert DE/FR und DE/IT in einem PDF – ohne Übersetzungsbüro.
Schritt für Schritt
- MFK-Status klären, ggf. prüfen lassen
- Fahrzeugausweis und Servicebuch bereitlegen
- Mit Nexcardeal Schweizer Vertrag (OR) generieren – inkl. Übergabeprotokoll
- Beim Strassenverkehrsamt abmelden, Kontrollschild abgeben
- Käufer meldet das Auto in seinem Kanton an
Mit Nexcardeal dauert der gesamte Prozess inklusive Vertrags-PDF unter 10 Minuten.
